Hier können Sie überprüfen, ob Ihr Hund ordnungsgemäß in der amtlichen Datenbank lt. § 24a eingetragen ist!
(Nach der Registrierung kann es einige Tage dauern bis der Hund tatsächlich in der Datenbank aufscheint- jedenfalls müssen zuerst die Gebühren der Meldestelle bezahlt worden
sein.)
Sollte Ihr Hund aus dubioser Quelle stammen, so ist er vielleicht zwar gechipt aber wahrscheinlich noch nicht in die Heimtierdatenbank eingemeldet. Sie können ihn dann hier direkt über das Bundesministerium für Gesundheit in diese Heimtierdatenbank eintragen lassen- nur möglich mit Bürgerkarte oder Handysignatur.
Ohne Bürgerkarte/Handysignatur ist es z.B. über Petcard hier kostenpflichtig möglich (Sie benötigen hier nur Ihre Ausweisnummer- z.B.: FS)
Auch bei jedem Tierarzt können Sie die Eintragung veranlassen.
Unsere Welpen werden über Petcard an die Heimtierdatenbank gemeldet bzw. je nach Alter auch umgemeldet!
Petcard ist eine offizelle Registrierungsstelle. Sie bekommen bei Petcard automatisch auch einen Nottfallsausweis an Ihre Wohnadresse zugesandt, auf dem alle wichtigen Daten ihres Hundes aufgedruckt sind. Diese ist im Verlustfall des Tieres sehr hilfreich, da Sie alle Daten sofort zur Hand in der Brieftasche bei sich haben und schnell reagieren können. Bei Petcard können Sie dann auch jederzeit selbst Eintragungen mittels Passwort durchführen. Sie können auch freiwillig die Nummer des Heimtierausweises(Eu-Pass) und Datum u. Impfstoff der letzten Tollwutimpfung eingeben oder ein aktuelles Foto hochladen, etc.
Bitte vergessen Sie nicht, die Daten bei Bedarf zu aktualisieren! Auch Fotos! Außerdem muss gemeldet werden, wenn der Hund an eine neue Besitzerin/einen neuen Besitzer abgegeben wird oder
auch, dass der Hund verstorben ist.
Besitzerwechsel über Petcard bitte hier
Die Strafbestimmung laut § 38 TschG für gehaltene Hunde die nicht in der Heimtierbank gemeldet sind können Sie
hier unter §24a nachlesen!